• MHKW Müllheizkraftwerk Kassel

    Umweltschutz und
    Luftreinhaltung 

  • Technischer Umweltschutz

    Unser Müllheizkraftwerk ist nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImschG) genehmigt und erfüllt höchste Umweltstandards. In über 40 Jahren Betrieb wurden die technischen Anlagen mehrfach erneuert und auf de neuesten technischen Stand gebracht.

     

    Besonders zu erwähnen sind das Müllmanagement auf sicheren Lagerflächen und mit geringen Umschlagsaufwand, die moderne Verbrennungstechnologie mit konstanter Verbrennungsführung und der energieeffizienten Wärmenutzung, das abwasserfreie Verfahrenskonzept, der sichere zuverlässige Emissionsschutz durch leistungsfähige Rauchgasreinigungstechnik sowie die zusätzliche Sicherheit durch einen Adsorptionsfilter mit Kohle.

    MHKW Müllheizkraftwerk Kassel

    Luftreinhaltung


    Einhaltung der Grenzwerte nach 17. BImSchV

     

    Moderne thermische Abfallbehandlungsanlagen sind sichere und saubere Industrieanlagen. Sie unterliegen der strengen 17. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz mit sehr niedrigen Grenzwerten für die Rauchgase. Die Rauchgasreinigungstechnik des MHKW Kassel zählt zu den modernsten ihrer Art in Europa.

     

    Die in den Rauchgasen enthaltenen Schadstoffe werden durch mehrstufige chemische und physikalische Verfahren abgeschieden. Dadurch ist sichergestellt, dass die Emissionen nicht nur die Grenzwerte einhalten, sondern deutlich unterschreiten.

    GESETZLICHE VORGABEN ZUM EMISSIONSSCHUTZ

    Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImschG) regelt für Abfallverbrennungsanlagen in der 17. Verordnung (17. BImschV) die gesetzlichen Vorgaben, die auch in der Betriebsgenehmigung der MHKW Kassel GmbH verbindlich festgelegt sind.

     

    Danach ist die Verbrennung von Abfällen nur zulässig, wenn in der Nachbrennkammer eine ausreichende Nachverbrennung stattfindet. Diese ist gegeben, wenn die Verweilzeit der Rauchgase in der Nachverbrennung mindestens 2 Sekunden bei einer Temperatur größer als 850 °C beträgt. Bei Gefahr der Unterschreitung dieser Temperatur werden automatisch zusätzliche Gas- oder Heizölbrenner in Betrieb genommen, sodass eine Temperaturunterschreitung vermieden wird. Die Einhaltung der Verbrennungsbedingungen ist durch Prüfinstitute nachgewiesen und wird regelmäßig geprüft.

     

    Das MHKW Kassel ist mit kontinuierlichen Messgeräten für die wichtigsten Verfahrensparameter, Verbrennungsprodukte und Schadgase ausgerüstet. Am Kamin messen geeichte und amtlich geprüfte Messstationen rund um die Uhr eine Vielzahl von Messgrößen: den Rauchgasvolumenstrom, Temperatur, Staubgehalt, Konzentrationen von Kohlenmonoxid, Chlorwasserstoff, Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Ammoniak und Quecksilber.

    Jährlich werden die Messgeräte durch unabhängige Prüfinstitute in ihrer Funktion geprüft und regelmäßigen Kalibrierungen unterzogen.

     

    Einmal im Jahr erfolgen zusätzliche Messungen auf ein breites Spektrum von solchen Schadstoffparametern, die einer direkten Messung nicht zugänglich sind. Die Messungen werden unter realen Betriebsbedingungen und -leistungen durchgeführt. Die Schadstoffe werden durch Konzentrierung auf geeigneten Filtern gesammelt und in geprüften Laboren bestimmt.

     

    Die geprüften Schadstoffparameter: 

    Fluorwasserstoff, Benzol, Benzo(a)pyren, die Schwermetalle Cadmium, Thallium, Antimon, Arsen, Blei, Chrom, Kobalt, Kupfer, Mangan, Nickel, Vanadium, Zinn und polychlorierte Dibenzodioxine und -Furane.

     

    Die Ergebnisse aller Emissionsmessungen, Funktionsprüfungen und Kalibrierungen sind im Emissionsbericht des Müllheizkraftwerks wiedergegeben.


    EMISSIONSWERTE DER MHKW KASSEL GMBH

    Das MHKW Kassel berichtet seine Emissionen regelmäßig und umfassend an das Regierungspräsidium Kassel. Sowohl die kontinuierlichen als auch die jährlichen Wiederholungsmessungen liegen dem Betreiber und der Genehmigungsbehörde seit Beginn des Anlagenbetriebes vor.

     

    Die Öffentlichkeit wird jährlich in Form von Emissionsberichten unterrichtet. 

     

    Für das MHKW Kassel liegen sowohl die kontinuierlich zu messenden Parameter als auch alle jährlich zu bestimmenden Parameter deutlich unterhalb der gesetzlichen Vorgaben und betragen nur einen Bruchteil der zulässigen Grenzwerte.

     

    Die in der Emissionsbewertung üblichen Richtwerte in Form von Halbstundenrichtwerten und Tagesmittelrichtwerten werden nahezu zu 100 Prozent eingehalten.