Welche Abfallarten zur Behandlung in unserer Anlage genehmigt sind, können Sie der Anlage zu unserem Efb-Zertifikat entnehmen. Entsprechen die Abfälle unseren technischen Annahmevoraussetzungen ist eine Annahme grundsätzlich möglich. Unsere Betriebsordnung für Abfallanlieferer enthält neben den Annahmevoraussetzungen auch eine Übersicht der von der Annahme ausgeschlossenen Abfälle sowie Details zum Verhalten auf dem Betriebsgelände.
Gerne klären wir im Einzelfall, ob Ihr Abfall für unsere Anlage geeignet ist. Nehmen Sie dazu Kontakt zu uns auf.
Voraussetzung für die Annahme gefährlicher Abfälle ist ein Entsorgungsnachweis im elektronischen Nachweisverfahren.
Für nicht gefährliche Abfälle führen wir das Nachweisverfahren auf freiwilliger Basis in Papierform.
Wenden Sie sich bei Fragen zum Nachweisverfahren und zur Abfallanlieferung bitte an die Mitarbeiter im Anlieferbereich/an der Waage.
Auch wenn alle entsorgungsrechtlichen und vertraglichen Regelungen getroffen sind, können sich im Einzelfall Fragen ergeben:
Für alle Fragen rund um die Abfallanlieferungen, Organisation, Betriebsordnung stehen Ihnen unsere Mitarbeiter der Waage zur Verfügung.
Telefon: +49 (0) 561 782 4101
Telefax: +49 (0) 561 782 4129
E-Mail: anlieferung(at)mhkw-kassel.de